Weihnachtsbäume

  1. Was / Was nicht
  2. Kosten
  3. Wo / Wann
  4. Wie
  5. Tipp

Was

  • Weihnachtsbäume, -zweige und Adventskränze aus Haushaltungen
  • Gratis
  • Weihnachtsbäume können nach Weihnachten jeweils an den normalen Abfuhrtagen bis Ende Januar der Kehrrichtabfuhr mitgegeben werden.
  • Bitte die Bäume jeweils frühestens am Vorabend nach 19 Uhr oder am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr bei jedem Wetter gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen.
  • Wenn Ihr Baum grösser als zwei Meter ist, müssen Sie ihn zerkleinern, sonst kann die Kehrrichtabfuhr ihn nicht mitnehmen.
  • Weihnachtsbäume müssen nicht zwingend entsorgt werden. Äste können als Kälteschutz ab Januar über die Pflanzenbeete, Balkonkistchen oder unter Sträucher verteilt werden. Im Frühjahr können die abgefallenen Nadeln als Schneckenschutz gegen Frass an Jungpflanzen ausgestreut werden. Die Äste wiederum können durch den Häckseldienst zu Kompostbeilage verarbeitet oder der Grünabfuhr mitgegeben werden.
  • Der Stamm und die Äste geben gutes Feuerholz.