Heizen im Freien

Was ist neu im Zusammenhang mit Heizungen im Freien?

Heizungen im Freien (und auch Kühlungen) oder in offenen resp. ungenügend gedämmten Bauten und Anlagen sind nicht mehr verboten wie bisher. Neu sind sie erlaubt, dürfen aber ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder Abwärme betrieben werden.

Auch direkt elektrische Beheizungen sind zulässig, sofern der erneuerbare Strom vor Ort produziert wird.

Von dieser Regelung profitieren insbesondere Restaurants mit Aussenbetrieb. Mit erneuerbarer Energie betriebene Heizpilze sind dort ab 1.10.2017 erlaubt.

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