Musik

Bezüglich Musikbetrieb in Restaurants unterscheidet man zwischen Restaurants, in denen Hintergrundmusik zulässig ist, und Restaurants, in denen lautere Musik gespielt werden darf. Hintergrundmusik ist, wie der Name sagt, ein Musikpegel, der im Hintergrund wahrgenommen wird. Der Besucher eines Restaurants mit Hintergrundmusik kann mühelos eine Unterhaltung führen, ohne seine Stimme zu heben. Der Innenraumpegel bei Hintergrundmusik darf höchstens einen sogenannten Äquivalenten Dauerschallpegel (LAeq) von 75 dB(A) während der lautesten 10 Sekunden erreichen.

Restaurants mit lauteren Innenraumpegeln brauchen eine entsprechende Baubewilligung. Die Prüfung eines Baugesuchs für Musikbetrieb in einem Restaurant erfordert einen Lärmschutznachweis durch ein anerkanntes Akustikbüro. Mehr dazu unter Beurteilungsgrundlagen.

Laute Musik in Gebäuden

Wird laute Musik in Gebäuden abgespielt, die baulich mit lärmempfindlichen Räumen verbunden sind, gelten die Anforderungen der SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau».

Gerade in älteren Gebäuden sind die Schalldämmmasse der Umfassungsbauteile besonders im tieffrequenten Bereich nicht ausreichend. Verbesserungsmassnahmen sowie auch Raum-in Raum-Konstruktionen sind kostenintensiv. Um in diesem Fall nicht gänzlich auf laute Musik verzichten zu müssen, empfiehlt sich der Einsatz eines Multibandlimiters.

Der Multibandlimiter kann auch bei hohem Limitierungsbedarf eine hohe Klangqualität der abgespielten Musik sicherstellen. Einzelne Frequenzbänder, welche durch die Bausubstanz schlecht abgedämmt werden, können damit direkt an der Musikanlage gedrosselt werden und so die Anforderungen der SIA Norm 181 erfüllen.

Schallschleuse

Restaurants, die lautere Musik als Hintergrundmusik spielen dürfen, sind im Eingangsbereich mit einer Schallschleuse auszurüsten. Eine funktionstüchtige Schallschleuse liegt dann vor, wenn der Eingangsbereich des Restaurants durch zwei hintereinander angeordnete Türen so geschützt ist, dass kein Musiklärm nach aussen dringen kann. Die Einrichtung der Schallschleuse muss in Absprache mit der Feuerpolizei und der Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie erfolgen.

Musikbetrieb im Aussenbereich

In den Aussenrestaurants von Basel ist zum Schutz der Anwohner keine Musik erlaubt. Befindet sich das Aussenrestaurant jedoch fernab von Wohnnutzungen, kann im Einzelfall und im Rahmen eines Baugesuchs geprüft werden, ob und wie laut Musikbetrieb möglich ist.

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