Neue Bestimmungen für die Einleitung von Kühlwasser

Der Bundesrat hat die Bestimmungen über die Einleitung von Kühlwasser in Fliessgewässer geändert. Steigt die Wassertemperatur über 25°C, kann weiterhin Kühlwasser eingeleitet werden, sofern dieses die Wassertemperatur nur sehr geringfügig erhöht und das Gewässer keinen Schaden nimmt.

Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung regelt unter anderem die Entnahme und Einleitung von Kühlwasser in Fliessgewässer. Betrug die Temperatur eines Fliessgewässers mehr als 25°C, durfte bis jetzt kein Kühlwasser mehr eingeleitet werden. In Basel-Stadt bereitete diese Bestimmung den grossen Pharmaunternehmen und dem Universitätsspital während Hitzeperioden im Sommer regelmässig grosse Probleme, obschon die Erwärmung des Rheins, verursacht durch diese Einleitungen, nicht nachweisbar war.

Der Bundesrat hat nun die Gewässerschutzverordnung per 1. Juni 2018 geändert. Neu sind Ausnahmen bei der Einleitung von Kühlwasser in ein Fliessgewässer, das wärmer als 25°C ist, möglich, sofern die Erwärmung des Fliessgewässers durch die einzelnen Einleiter nur sehr geringfügig ist (weniger als 0,01°C).

Das Amt für Umwelt und Energie hat die Voraussetzungen beim Rhein geprüft und geht davon aus, dass die Auswirkungen auf den Rhein und seine Organismen durch die neuerdings möglichen Ausnahmebewilligungen nur geringfügig sind. Entscheidend für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist auch, dass die betroffenen Betriebe grosse Anstrengungen unternehmen, um während der Hitzeperioden alternative Technologien einsetzen zu können, damit sich der Wärmeeintrag minimiert.

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