Fischereikarten

Die Fischereikarten für den Rhein im Kanton Basel-Stadt können seit Dezember 2019 während einer Pilotphase über die App «myfish» bezogen werden. Die obligatorische Fangstatistik kann mit der App erfasst werden. Das Fangbüchlein muss nicht mehr eingesandt werden.
Während den Schalter-Öffnungszeiten können die Fischereikarten weiterhin auch beim Amt für Umwelt und Energie bezogen werden. Notwendig sind der Ausweis über die bestandene Sportfischerprüfung (bisheriges Sportfischer-Brevet oder neu Sachkundenachweis) und ein amtlicher Identitätsausweis.

Fischereikarten im Stadtbann Basel

  • Galgenkarte Rhein
    berechtigt zum Fischen im Rhein mit Fischgalgen. Die Karte berechtigt ebenfalls zur Angelfischerei im Rhein vom Ufer aus.
    Gebühr für ein Jahr (1. Januar bis 31. Dezember): CHF 80.–
  • Fischereikarte Rhein
    berechtigt zur Angelfischerei im Rhein vom Ufer aus.
    Gebühr für ein Jahr (1. Januar bis 31. Dezember): CHF 50.–
  • Jugendfischereikarte Rhein
    berechtigt Jugendliche ab dem 8. bis zum 14. Altersjahr zur Angelfischerei im Rhein vom Ufer aus.
    Gebühr für ein Jahr (1. Januar bis 31. Dezember): CHF 20.–
  • Tageskarte Rhein
    berechtigt zur Angelfischerei im Rhein vom Ufer aus.
    Gebühr: CHF 15.–
Abfischen Wiese

Wiese und Birs

Die Rheinzuflüsse Wiese und Birs sind Pachtgewässer. Für Auskünfte oder einen Fischereikartenbezug wenden Sie sich bitte direkt an den Kantonalen Fischerei-Verband Basel-Stadt: www.basler-fischerei.ch