Sachkundenachweis

In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV), die seit dem 1. September 2008 in Kraft ist, wird neu unter anderem auch der Umgang mit Fischen geregelt. Dies hat direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden (Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, VBGF). So besteht neu auch eine Ausbildungspflicht in Form eines Sachkundenachweises (SaNa) für Fischerinnen und Fischer.

SaNa-Ausweis

Damit man nicht für jeden Kanton eine separate Ausbildung absolvieren muss, wurde das Netzwerk Anglerausbildung gegründet, welches einen gesamtschweizerisch anerkannten Sachkundenachweis ausgearbeitet hat.

Für das Erlangen des erforderlichen Sachkundenachweises werden in sämtlichen Kantonen entsprechende Kurse und Brevetierungen angeboten. Wer einen Kurs mit Erfolgskontrolle bestanden hat, erhält den Sachkundenachweis.

Das bisherige und von vielen Fischern absolvierte Sportfischer-Brevet wird auch zukünftig anerkannt und berechtigt zum Bezug von Fischereikarten.

Informationen über das bisherige Sportfischer-Brevet und den neuen Sachkundenachweis (SaNa) erhalten Sie unter Netzwerk Anglerausbildung.

Nächster SaNa-Kurs

Samstag, 13. April 2024 von 12:00 bis 17:00 Uhr
Handelsschule KV Basel, Aeschengraben 15, Basel