Internationale Hauptwarnzentrale

Gewässerverschmutzungen machen vor Grenzen nicht halt. Damit unsere Nachbarn und die weiter entfernten Rheinunterlieger möglichst schnell und umfassend informiert werden können, sind internationale Vereinbarungen über das Meldeprozedere notwendig. Aus diesem Grund sind die Rheinanliegerstaaten in der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung (IKSR) übereingekommen, einen Warn- und Alarmplan bei unfallbedingter Verschmutzung des Rheinwassers ins Leben zu rufen.

Meldeschema des internationalen Warn- und Alarmplans Rhein
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Internationaler Warn- und Alarmplan Rhein

Dieser Warn- und Alarmplan sieht sieben sogenannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ) vor, die Informationen über Gewässerverschmutzungen nach einem bis ins Detail festgelegten Plan untereinander austauschen. Die Hauptwarnzentralen verteilen sich wie folgt entlang des Rheins:

  • R1: Basel (CH)
  • R2: Strasbourg (F)
  • R3: Göppingen (D)
  • R4: Wiesbaden (D)
  • R5: Mainz (D)
  • R6: Düsseldorf (D)
  • R7: Arnheim (NL)

Die Verantwortung für die Hauptwarnzentrale der Schweiz wird im Auftrag des BAFU vom Amt für Umwelt und Energie wahrgenommen.

Warnplan Hochrhein

Damit die Hauptwarnzentrale in Basel die gemäss internationaler Vereinbarung wichtigen Informationen rechtzeitig an ihre Partnerinnen und Partner weiterleiten kann, muss auch der Informationsfluss in der Schweiz sichergestellt sein. Das Rheineinzugsgebiet der Schweiz umfasst flächenmässig den weitaus grössten Teil der Landesfläche. Das Meldeprozedere innerhalb dieses Einzugsgebietes ist im «Warnplan Hochrhein» verbindlich festgelegt.

Der Stadt Basel kommt im Rheineinzugsgebiet eine Sonderrolle zu. Sie liegt am «Abfluss» des Rheins aus der Schweiz und ist in diesem Sinne die Verbindung von nationaler zu internationaler Alarmierung. Aus diesem Grund befindet sich die Hauptwarnzentrale der Schweiz in Basel.