Grundwassernutzung

Grundwasserpumpe mit offenem Steuerungskasten

Grundwasser wird mittels Pumpen aus einem Brunnen gefördert und beispielsweise zur Gebäudekühlung oder –heizung verwendet.

Die Grundwasservorkommen im Kanton Basel-Stadt sind öffentliche Gewässer und unterstehen der kantonalen Hoheit. Das Wassernutzungsgesetz vom 15. Dezember 1983 und die dazugehörige Wassernutzungsverordnung vom 24. Juni 2003 regeln die Erhaltung und Erschliessung des Grundwasservorkommens und die der Oberflächengewässer.

Für die Grundwassernutzung besteht eine Bewilligungs- und Gebührenpflicht. Die Bewilligung stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Grundwassernutzung bestehen, schafft jedoch keinen klagbaren Anspruch auf Bezug einer bestimmten Grundwassermenge oder einer bestimmten Grundwasserqualität. In der Wegleitung über die Grundwassernutzung im Kanton Basel-Stadt ist das Bewilligungsverfahren beschrieben.

Die Gebühren dienen zur Abgeltung der besonderen Vorteile, die die Nutzer aus dem öffentlichen Gewässer ziehen, zur Tragung eines Teils der Kosten für die Überwachung und den Schutz des öffentlichen Gewässers und zur Verhinderung verschwenderischer Wassernutzung.

In welchen Gebieten kann Grundwasser genutzt werden?

Im Kanton Basel-Stadt kann das Wasser aus Grundwasservorkommen im Kleinbasel sowie in Teilen von Grossbasel und Riehen genutzt werden (Karte, Grundwassernutzungsgebiete im Kanton Basel-Stadt, s.u.).

Das Grundwasser in den Lange Erlen wird mit wenigen Ausnahmen ausschliesslich für die Trinkwasserversorgung genutzt.

Bitte konsultieren Sie das Amt für Umwelt und Energie frühzeitig zur generellen Abklärung einer Nutzung.

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