Feuerwerk

  1. Was / Was nicht
  2. Kosten
  3. Wie
  4. Wussten Sie, dass...

Was

  • Feuerwerk
  • Abgebranntes Feuerwerk, Kosten Hauskehricht (siehe Wie).
  • Nicht abgebranntes Feuerwerk: Kostenlos- Verkaufsggeschäfte sind verpflichtet, Feuerwerk zurückzunehmen und sie zur Vernichtung einer sachverständigen Person zu übergeben. Dies unabhängig davon, ob das Feuerwerk bei diesem Geschäft gekauft wurde oder nicht oder zu welcher Jahreszeit man dies zurückgibt. 
  • Auf Feuerwerksprodukte gedruckte Anleitungen beachten.
  • Abgebranntes Feuerwerk auskühlen lassen und einsammeln. Zur Sicherheit eine Weile in einen Eimer mit Wasser oder Sand geben. Danach im Hauskehricht entsorgen.

Die abgebrannten Feuerwerke am 1. August und an Silvester tragen 2 % der jährlichen Feinstaubbelastung der Luft in der Schweiz bei. Mehr informationen dazu, finden Sie beim Bundesamt für Umwelt