Feuerungskontrolle
Ziele, Bereiche und gesetzliche Grundlagen der Feuerungskontrolle
Die Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt deckt mit der Feuerungskontrolle folgende Ziele und Bereiche ab: Lufthygiene, Sicherheit, Energiesparen, Beratung, Bewilligungen, Gewässerschutz und Geruchsklagen über Feuerungsanlagen.
Gesetzliche Vorgaben von Bund und Kanton bestimmen alle Aktivitäten bei der Feuerungskontrolle. Tausende Feuerungsanlagen, welche mit definierten Brennstoffen (Heizöl, Gas, feste Brennstoffe) betrieben werden, werden kontrolliert.
Pflicht zur Feuerungskontrolle
Gemäss Kontrollkonzept besteht im Kanton Basel-Stadt bei Gas- und Holzfeuerungen eine Pflicht zur Feuerungskontrolle, bei Ölfeuerungen gilt eine Pflicht zur Brennerrevision mit integrierter Feuerungskontrolle. Als Ergänzung werden etwa alle 8 bis 10 Jahre bei den mit Gebläsebrennern ausgerüsteten Feuerungsanlagen Stichprobenmessungen durchgeführt. Diese werden im Auftrag der Feuerungskontrolle von Kaminfegern mit eidgenössischem Fachausweis vorgenommen.
Für das Kaminfegerwesen als solches ist jedoch nicht das Amt für Umwelt und Energie, sondern die Gebäudeversicherung Basel-Stadt zuständig. Sie führt eine Liste der Kaminfegermeister in Basel-Stadt. Welche Feuerungsanlagen wie oft vom Kaminfeger kontrolliert und gereinigt werden müssen, ist im Reglement betreffend Reinigungsintervalle für Feuerungsanlagen festgehalten.
Geruchsklagen
Die Luftverschmutzung ist zu einem beträchtlichen Teil hausgemacht. Die Schadstoffe belasten also das Quartier, in dem sie entstehen.
Stinkt eine Feuerungsanlage in Ihrem Quartier? Wir bearbeiten auch Geruchsklagen. Melden Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich oder per E-Mail. Natürlich werden die Meldungen vertraulich behandelt. Tipps zum raucharmen Anfeuern finden Sie hier.
So erreichen Sie uns
Heizungs- und Tankanlagen, Feuerungskontrolle
Tel.: +41 61 267 08 20
E-Mail: heizungsundtankanlagen@bs.ch
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Ölheizungen (PDF, 3 Seiten, 83 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Gasheizungen (PDF, 3 Seiten, 87 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Holzzentralheizungen bis 70kW und Restholzfeuerungen 40 bis 70kW (PDF, 1 Seite, 51 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur VISUELLEN amtlichen Feuerungskontrolle von Holz-/Kohleheizungen bis 70kW (PDF, 1 Seite, 49 KB)
- MMR: Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Feuerungsaggregate bis 350 kW (PDF, 3 Seiten, 113)
- Wegleitung zum Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Feuerungsanlagen bis 350 kW (PDF, 4 Seiten, 111 KB, nicht barrierefrei)
- MMR: Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Holzfeuerungen bis 70 kW (PDF, 3 Seiten, 1 MB)
- Gebäudeversicherung Basel-Stadt, Kaminfegerwesen
- Reglement betreffend Reinigungsintervalle für Feuerungsanlagen
- Formular Personalanmeldung zur FEUKO Basel-Stadt (PDF, 47 KB)