Industrie und Gewerbe

Zu den Industrie- und Gewerbeabfällen zählen sowohl mit den Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle wie Altpapier, Karton, Glas oder Elektronikschrott als auch betriebsspezifische Abfälle wie Produktionsabfälle, Bauabfälle oder Sonderabfälle.

Für die Abgabe und auch die Annahme dieser Abfälle sind verschiedene Bewilligungen notwendig.

Grundsätze

Für die Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfällen ist der Inhaber verantwortlich. Er trägt dafür die Kosten. Für die Entsorgung können Sie Dritte beauftragen.

Betriebe sind verpflichtet, verwertbare Abfälle, sofern technisch möglich, einer Verwertung zuzuführen. Verwertbare Abfälle dürfen Sie nicht mit übrigen Abfällen vermischen und danach entsorgen.

Am besten ist es, wenn Abfälle gar nicht erst entstehen.

 

Fotografie eines Produktionsabfalls Zoom

Produktionsabfall

Fotografie eines Produktionsabfalls Zoom

Produktionsabfall