Meldung fossilbefeuerte Heizungen

Der Einbau von fossilen Heizungen (Öl oder Erdgas) ist meldepflichtig. Dies gilt sowohl für den Neueinbau wie auch für den Ersatz einer bestehenden Heizung.

Detailbeschreibung

Verwenden Sie dieses Formular für den Ersatz oder für die Erstinstallation einer fossil betriebenen Heizung (Öl- oder Gasheizung). Jeder Einbau – auch befristet – ist meldepflichtig. Eine Inbetriebnahme ohne Meldung und unsere schriftliche Bestätigung ist unzulässig.
Bitte füllen Sie pro Anlage ein Formular aus.

Arbeitsschritte

- Vorprüfung / allenfalls Vorabklärungen
- Meldung durch Nutzerschaft oder Installateur
- Prüfung / Meldebestätigung durch das Amt für Umwelt und Energie
- Abschluss

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht ist §7 des Kantonalen Energiegesetzes.

Weitere Infos

Dauer Innerhalb von 10 Arbeitstagen
Erforderliche Dokumente Die Meldung muss mit den je nach Fall erforderlichen Dokumenten (Vergleichsofferten für erneuerbare Heizsysteme, Angaben zu gemachten energetischen Sanierungen, Angaben IWB, Angaben aus GEAK Plus usw.) eingereicht werden.
Gebühren Es werden keine Gebühren erhoben.

Letzte Änderung

29.05.2021

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