Restwertentschädigung Gasheizungen und Gasherde

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Das Wichtigste in Kürze

Das Gasnetz (Niederdruck) wird im Kanton Basel-Stadt bis 2037 schrittweise stillgelegt.

Wer ist von der Gasnetzstilllegung betroffen?

  • Haushalte mit einer Gaszentralheizung, einem Gaskochherd oder -backofen
  • Haushalte mit gasbetriebenen Einzel- und Stockwerkheizungen sowie Brauchwarmwassererwärmern
  • Inhaberinnen und Inhaber von gasbetriebenen, industriellen und gewerblichen Anlagen

Was ist zu tun?

  • IWB informiert die von der Gasnetzstilllegung Betroffenen drei bis vier Jahre im Voraus über den geplanten Stilllegungstermin.
  • Das heisst: Erst wenn Sie von IWB einen Brief mit der Information zum konkreten Gasnetz-Stilllegungstermin erhalten haben, ist es möglich, einen Antrag auf Restwertentschädigung zu stellen. 
  • Bis zum Stilllegungstermin bleibt Ihnen genügend Zeit für die Installation von Geräten und Anlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden. IWB und das Amt für Umwelt und Energie (AUE) beraten Sie gerne (IWB-Energieberatung; AUE-Energieberatung). Für erneuerbar betriebene Heizanlagen gibt es Förderbeiträge.

Grundsätzliche Kriterien für Entschädigungen und Beiträge

Gerät / Anlage Alter Anspruch
Gaszentralheizung älter als 20 Jahre nein
Gaszentralheizung jünger als 20 Jahre ja
Installation, Deinstallation, Rückbau Gaszentralheizung - nein
Installation Mietheizkessel als Überbrückung zur Fernwärme - ja
Gaskochherd/-backofen älter als 15 Jahre nein
Gaskochherd/-backofen jünger als 15 Jahre und vor dem 13. Dezember 2021 installiert  ja
Gaskochherd/-backofen (privat und gewerblich) nach dem 13. Dezember 2021 installiert teils
Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich) - ja
Folgearbeiten wegen Elektroinstallation für Kochherd/Backofen (privat und gewerblich - nein

Höhe der Entschädigungen und Beiträge

  • Restwertentschädigungen werden pauschal ausgerichtet. Die Pauschale richtet sich nach dem Preis für vergleichbare Geräte und Anlagen mit derselben Leistung sowie nach dem Alter des Geräts resp. der Anlage (lineare Abschreibung).
  • Beiträge werden für effektiv entstandene Kosten gesprochen.
  • Details zur Anspruchsberechtigung und zur Höhe der Entschädigungen und Beiträge, siehe unten.

Gesuchsportal und Fristen

  • Bitte reichen Sie Ihr Gesuch online über das Gesuchsportal ein.
  • Das Gesuch muss vollständig sein, um bearbeitet werden zu können.
  • Das Gesuch muss spätestens 180 Tage nach der Stilllegung des Gasnetzes eingereicht werden.
  • Details zum Inhalt des Gesuchs, siehe unten.

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Details zur Restwertentschädigung

Gaszentralheizungen

Entschädigt wird der Restwert Ihrer Anlage. Der Restwert wird linear berechnet aus dem Basiswert und dem Alter Ihrer Anlage zum Zeitpunkt der Einstellung der Gasversorgung in der betroffenen Liegenschaft. Für Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, gibt es keine Entschädigung.

Entschädigungen

Thermische Nennleistung Anlage Basiswert
5 kW bis 17kW CHF 11'000
18 kW bis 37 kW CHF 13'000
38 kW bis 50 kW CHF 17'000
51 kW bis 75 kW CHF 25'000
76 kW bis 150 kW CHF 50'000
> 151 kW Einzelbeurteilung

Rechnungsbeispiele:
Der Restwert einer 17 Jahre alten 12 kW-Heizung beträgt CHF 1'650 und der einer 8 Jahre alten 25 kW-Heizung CHF CHF 7'800.

Berechnungsformel:
Basiswert durch gesamte Lebensdauer (20 Jahre) mal verbleibende Lebensdauer (20 Jahre minus Alter Heizung). D.h.: Basiswert/Lebensdauer*verbleibende Lebensdauer.

Ihr Gesuch um Entschädigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Thermische Nennleistungen der Gaszentralheizung in Kilowatt (kW)
  • Fabrikat und Typenbezeichnung der Gaszentralheizung
  • Datum der Installation der Gaszentralheizung
  • Datum der Einstellung der Gasversorgung für die betroffene Liegenschaft gemäss Angaben von IWB

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Installation Mietheizkessel als Übergangslösung

Mietheizkessel kommen als Überbrückung zum Einsatz, wo eine Gasheizung kurzfristig ersetzt werden muss und ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz kurz bevorsteht. 

Beiträge
Thermische Nennleistung Mietheizkessel Beitrag
bis 10kW effektive Kosten, max. CHF 5'000
bis 30 kW effektive Kosten, max. CHF 8'300
bis 50 kW effektive Kosten, max. CHF 11'600
bis 70 kW effektive Kosten, max. CHF 13'300
bis 100 kW effektive Kosten, max. CHF 15'000
> 100 kW 1/3 der Installationskosten

Ihr Gesuch um Beiträge muss folgende Angaben enthalten:

  • Nachweis der Einstellung des Betriebs der bisherigen Gaszentralheizung aus technischen Gründen und des Zeitpunktes der Betriebseinstellung
  • Datum des Anschlusses der Liegenschaft an ein Fern- oder Nahwärmenetz gemäss Angaben des zuständigen Netzbetreibers
  • Nachweis der Installation eines Mietheizkessels
  • Nachweis der effektiven Installationskosten bei einem Heizkessel > 100 kW Nennleistung

Bitte beachten Sie

Falls Sie sich bei einer Übergangslösung für eine neue, festinstallierte Gaszentralheizung entscheiden und nicht für einen Mietheizkessel, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung resp. Beiträge. Die Höhe der Entschädigung resp. Beiträge wird im Einzelfall berechnet. Massgebend ist entweder die Restwertentschädigung für Ihre Gaszentralheizung oder die hypothetischen Kosten für eine Kesselmiete. In jedem Fall wird der tiefere der beiden Beträge ausbezahlt.

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Gaskochherde und Gasbacköfen in Privathaushalten

Entschädigt wird der Restwert Ihres Gaskochherds oder Gasbackofens. Der Restwert wird linear berechnet aus dem Basiswert Ihres Herds oder Ofens zum Zeitpunkt der Einstellung der Gasversorgung in der betroffenen Liegenschaft. Für Herde und Öfen, die älter sind als 15 Jahre, gibt es keine Entschädigung. Für Herde und Öfen, die nach dem 13. Dezember 2021 installiert wurden, gibt es eine Teil-Entschädigung.

Entschädigungen

Gerät Basiswert
kombiniertes Gaskochgerät
(Gasherd und Gasbackofen)
CHF 2'500
Gasherd CHF 1'500

Rechnungsbeispiele:
Der Restwert eines 12 Jahre alten Gaskochherds beträgt CHF 500 und der eines 8 Jahre alten Gasbackofens CHF 700.

Berechnungsformel:
Basiswert durch gesamte Lebensdauer (15 Jahre) mal verbleibende Lebensdauer (15 Jahre minus Alter Heizung). D.h.: Basiswert/Lebensdauer*verbleibende Lebensdauer.

Ihr Gesuch um Entschädigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Fabrikat und Typenbezeichnung
  • Datum der Installation des Geräts
  • Datum der Einstellung der Gasversorgung für die betroffene Liegenschaft gemäss Angaben von IWB

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Elektroinstallationen Privathaushalte

Die Deinstallation von Gasherden und -backöfen und die Umstellung auf elektrisch betriebene Kochherde und Backöfen hat notwendige Elektroinstallationen zur Folge. Die Elektroinstallation wird vergütet.

Beiträge
Gebäude / Wohnung Beitrag
Einfamilienhaus effektive Kosten, max. CHF 8'600
Mehrfamilienhaus 2 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 16'590
Mehrfamilienhaus 4 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 28'580
Mehrfamilienhaus 6 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 36'670
Mehrfamilienhaus 8 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 48'460
Mehrfamilienhaus 10 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 63'950
Mehrfamilienhaus 12 Wohnungen effektive Kosten, max. CHF 73'540
Mehrfamilienhaus xx Wohnungen proportionale Berechnung

Ihr Gesuch um Beiträge muss folgende Angaben enthalten:

  • Bescheinigung der Notwendigkeit der Anpassung der Elektroinstallationen durch eine fachkundige Person
  • Zum Zeitpunkt der Installationsarbeiten gültiger Sicherheitsnachweis
  • Nachweis der Ausführung der Anpassung der Elektroinstallationen, inkl. Kostennachweis

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Industrielle und gewerbliche Anlagen

Entschädigt wird der Restwert der industriellen oder gewerblichen Anlage. Der Restwert wird linear berechnet auf der Grundlage eines Basiswerts für eine vergleichbare Anlage. Für industrielle und gewerbliche Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, gibt es keine Entschädigung. Für Herde und Öfen, die nach dem 13. Dezember 2021 installiert wurden, gibt es eine Teil-Entschädigung.

Entschädigungen

Gerät Basiswert
Art und Leistung der Anlage vergleichbare Anlage

Ihr Gesuch um Entschädigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung der betroffenen Anlage und deren Leistung in kW
  • Datum der Installation der Anlage
  • Datum der Einstellung der Gasversorgung für die betroffene Liegenschaft gemäss Angaben von IWB
  • Begründung, weshalb der Betrieb der Anlage mit Flaschengas nicht möglich oder nicht zumutbar ist

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Elektroinstallationen Industrie und Gewerbe

Die Deinstallation von industriellen und gewerblichen Anlagen und die Umstellung auf elektrische Geräte hat notwendige Elektroinstallationen zur Folge. Die Elektroinstallation wird vergütet.

Beiträge
Gebäude Beitrag
Elektroinstallation effektive Kosten, max. CHF 37'000

Ihr Gesuch um Beiträge muss folgende Angaben enthalten:

  • Bescheinigung der Notwendigkeit der Anpassung der Elektroinstallationen durch eine fachkundige Person
  • Zum Zeitpunkt der Installationsarbeiten gültiger Sicherheitsnachweis
  • Nachweis der Ausführung der Anpassung der Elektroinstallationen, inkl. Kostennachweis

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Andere gasbetriebene Geräte und Anlagen

In besonderen Härtefällen werden weitere gasbetriebene Geräte und Anlagen entschädigt, z.B. gasbetriebene Einzel- und Stockwerkheizungen und Geräte zur Brauchwarmwassererwärmung. Bei der Berechnung werden der Zeitpunkt der Anschaffung, die geschätzte verbleibende Lebensdauer zum Zeitpunkt der Gasabstellung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der gesuchstellenden Person berücksichtigt.

Entschädigungen

Gerät Basiswert
gemäss Nachweis individuell berechnet

Ihr Gesuch um Entschädigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des betroffenen Geräts oder der betroffenen Anlage
  • Datum und Kosten der Installation des Geräts oder der Anlage
  • Datum der Einstellung der Gasversorgung für die betroffene Liegenschaft gemäss Angaben von IWB
  • Begründung, weshalb die Einstellung der Gasversorgung eine besondere Härte darstellt

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