Anwohnerinformation

Bild Presslufthammer und Brief

Bei Bauvorhaben müssen lärmbetroffene Anwohnende informiert werden. Es wird empfohlen, mindestens 14 Tage im Voraus ein Informationsschreiben zu versenden. Hier finden Sie einen Musterbrief an Anwohnende sowie eine Zusammenstellung beispielhafter Perimeter.

Die Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt und die Lärmschutzverordnung Basel-Stadt schreiben vor, dass direkt durch eine Baustelle betroffene Anwohnerinnen und Anwohner durch die Bauherrschaft oder verantwortliche Fachpersonen über Zweck und Dauer eines Bauvorhabens zu informieren sind. Am häufigsten und effektivsten ist ein Anwohnerschreiben. Weitere Möglichkeiten sind ein Anschlag oder eine mündliche Orientierungsveranstaltung.

Die Grösse des Informationsperimeters richtet sich nach der Art der Bautätigkeit und nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Eine fallweise Beurteilung ist notwendig.

Die Erfahrung zeigt, dass eine umfassende und rechtzeitige Information der Nachbarschaft dazu beiträgt, Verständnis für die Bauarbeiten zu entwickeln. Bei guter Information bleibt die Zahl der Reklamationen klein. Es lohnt sich daher, die Anwohnerinformation sorgfältig umzusetzen.