Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss V-NISSG
Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
Detailbeschreibung
Bei Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) ist vorab eine ent-sprechende Meldung durchführen.
Arbeitsschritte
- Prüfung Meldeunterlagen
- Lärmrechtliche Beurteilung
- Rückmeldung an Gesuchsteller
Rechtliche Grundlagen
Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
Weitere Infos
Vorbedingungen | Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden. |
---|---|
Frist | Keine |
Dauer | Mind. 5 Arbeitstage |
Erforderliche Dokumente | Vollständig ausgefülltes Gesuchformular |
Gebühren | Keine |
Letzte Änderung
11.11.2022